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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AKP-Firmengruppe

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verwendung gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB)

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AKP-Firmengruppe haben rechtliche Wirkung für die folgenden Unternehmen:
AKP Produktions-GmbH & Co. KG, Bodenweg 27, D-98617 Meiningen (im Folgenden AKP genannt),
AKP Produktions-Verwaltungs-GmbH, Bodenweg 27, D-98617 Meiningen (im Folgenden AKP genannt),
AKP Immobilien-GmbH & Co. KG, Bodenweg 27, D-98617 Meiningen (im Folgenden AKP genannt),
AKP Immobilien-Verwaltungs-GmbH, Bodenweg 27, D-98617 Meiningen (im Folgenden AKP genannt).


1. Geltung

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die ein Unternehmen der AKP-Firmengruppe (im Folgenden AKP genannt) mit einer natürlichen oder juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB - im Folgenden Kunde genannt) abgeschlossen werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch nicht durch unser Schweigen Vertragsinhalt, sondern nur durch schriftliche Bestätigung für das jeweilige Geschäft. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3 Der Kunde erkennt die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch bei zukünftigen Geschäften als für ihn verbindlich ausdrücklich an. Eines besonderen Hinweises auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung bedarf es bei zukünftigen Geschäften nicht. Der Kunde erkennt dies ausdrücklich an.


2. Angebote, Vertragsabschluss und Preisvorbehaltsklausel

2.1 Die Angebote von AKP sind stets freibleibend, also nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Preisangaben beinhalten stets Nettopreise zzgl. jeweils gültiger MwSt.

2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch AKP bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. Eine schriftliche Bestätigung ist nicht erforderlich.

2.3 Bei der Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Kunden vorausgesetzt. Wird nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden erkennbar, so dass berechtigter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der Kunde einen wesentlichen Teil seiner Pflichten nicht erfüllen wird, sind wir berechtigt, die Fertigung der bestellten Waren ruhen zu lassen und die Lieferung zu verweigern, bis Vorauszahlung geleistet oder eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft gestellt wird. Von einer wesentlichen Verschlechterung der Kreditwürdigkeit ist insbesondere auszugehen, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug befindet oder ungünstige Auskünfte durch Kreditinstitute oder Kreditversicherer bekannt werden. Kommt der Kunde der Aufforderung zur Zahlung oder zur Sicherheitsleistung nicht nach, ist AKP berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2.4 Falls die Lieferungen oder Leistungen von AKP erst nach Ablauf eines Zeitraums von vier Monaten nach Vertragsschluss erfolgen sollen oder die Lieferung nach dem Ablauf eines Zeitraums von vier Monaten auf Umständen beruht, die von AKP nicht zu vertreten sind, ist AKP berechtigt, die Preise nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z. B. die Kosten für die Beschaffung von Energie, die Materialpreise oder die Preise der Vorlieferanten erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. den Energiekosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Materialkosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen, z. B. der Energiekosten, sind die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Im Falle von Preissenkungen ist AKP zur Anpassung verpflichtet. Verändert sich der Preis eines einzelnen Kostenelements (z.B. Energiekosten, Materialpreise), kann sich der Preis des Endproduktes nur insoweit ändern als sich die bei dem jeweiligen Kostenelement eingetretene Preisänderung anteilig auf den Preis des Endproduktes auswirkt. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.


3. Datenspeicherung

Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass AKP die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.


4. Lieferung, Gefahrübergang

4.1 Sofern sich aus einer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung “ab Werk” vereinbart. Mit der Bereitstellung der Ware durch AKP am vereinbarten Lieferort geht die Gefahr auf den Kunden über.

4.2 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

4.3 Sofern eine Lieferfrist vereinbart ist, gilt folgendes:

4.3.1 Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die AKP nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Das gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt AKP dem Kunden baldmöglichst mit. Der Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklärt sich AKP nicht unverzüglich, kann der Kunde zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten für den Kunden entsprechend, falls die vorgenannten Hindernisse bei ihm eintreten.

4.3.2 AKP haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden von Vorlieferanten hat AKP nicht einzutreten, da diese nicht Erfüllungsgehilfen sind. AKP ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen evtl. Ansprüche gegen Vorlieferanten an den Kunden abzutreten.

4.3.3 Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Kunde verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf Leistung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt.


5. Zahlung / Rechnung / Aufrechnung

5.1 Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware (Erfüllung der Hauptleistung durch AKP) ohne Abzug sofort fällig.

5.2 Die Rechnungsstellung kann auch durch einen von AKP beauftragten Faktor erfolgen; in diesem Fall ist die Zahlung ausschließlich an den Faktor zu leisten.

5.3 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur zahlungshalber, nicht an Zahlungs Statt entgegen genommen. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann AKP Zug um Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Barzahlung verlangen.

5.4 Eine Aufrechnung gegenüber unserem Zahlungsanspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.


6. Gewährleistung

6.1 Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind AKP unverzüglich anzuzeigen.

6.2 Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch AKP, soweit dies nach ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen AKP unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

6.3 Stellt der Kunde Mängel an der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiter verkauft bzw. weiter verarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein selbstständiges Beweisverfahren durchgeführt wurde.

6.4 Bei begründeten Beanstandungen ist AKP berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Kunden die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen, sofern die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen würde.

6.5 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, sofern nicht das Gesetz zwingend eine längere Frist vorsieht.


7. Haftung / Schadensersatz

7.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz gegenüber dem Kunden ist - gleich aus welchen Rechtsgründen - mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zu unserem Nachteil ist damit nicht verbunden.

7.2 Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, mit Ausnahme derjenigen aus unerlaubter Handlung sowie arglistiger Täuschung, verjähren spätestens zwei Jahre nach Kenntnis des Schadens und der Umstände, aus denen sich sein Anspruch ergibt, ohne diese Kenntnis jedoch spätestens drei Jahre vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an.


8. Eigentumsvorbehalt

8.1 AKP behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Kunde im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung bezieht, behält sich AKP das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von AKP in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises eine Haftung aus Wechsel begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist AKP zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

8.2 Wird die Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht AKP gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; AKP nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiter veräußerte Vorbehaltsware in unserem Miteigentum, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der unserem Anteilswert an dem Miteigentum entspricht.

8.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung oder zur Verwendung der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Ziff. 9.2 auf AKP tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Kunde nicht berechtigt.

8.4 AKP ermächtigt den Kunden unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß Ziff. 9.2 abgetretenen Forderungen. AKP wird von dieser Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; AKP ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.

8.5 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

8.6 Mit Zahlungseinstellung und / oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen die Rechte zur Weiterveräußerung und zur Verwendung der Vorbehaltsware sowie die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.

8.7 Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 20 %, so ist AKP insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Kunden über.


9. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

9.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten (einschließlich Scheck- und Wechselklagen), die sich aus den zwischen AKP und dem Kunden abgeschlossenen Geschäften ergeben, ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – das für den Geschäftssitz der AKP zuständig Gericht. AKP ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.

9.2 Die Beziehungen aus dem Rechtsverhältnis zwischen AKP und dem Kunden regeln sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

9.3 Die EU-Kommission hat zur Online-Beilegung von Streitigkeiten eine sogenannte "OS-Plattform" zur Verfügung gestellt. Diese erreichen Sie unter dem Link: https://webgate.ec.europa.eu/odr/


10. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein bzw. werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die übrigen Bestimmungen sind dann so auszulegen oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte, vertragliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.